Zu unterscheiden sind die
anfallenden Kosten für Neueinsteiger, unter Fliegern auch als Fußgänger
bezeichnet, und denen die bereits im Besitz einer gültigen UL Dreiachs-oder PPL Lizenz sind und
sich lediglich auf den Tragschrauber umschulen lassen wollen.
Die Höhe der Ausbildungskosten richten sich zum einen nach
Ihrem persönlichen Geschick und den damit verbundenen Lernerfolgen- auf der
anderen Seite stehen unumgägngliche Prüfungsgebühren oder Verwaltungskosten als
Mussvoraussetzungen. Die gesetzliche Mindestflugzeit beträgt 30 Std. für den
Neueinsteiger.
•
Tragschrauberspezifische Theorie für Umschüler
• Theoretischer Grundkurs für
Neueinsteiger ab
EUR
EUR
350
798
• Anmeldegebühr für Umschüler
• Anmeldegebühr für Neueinsteiger
EUR
EUR
150
350
• Schulstunde Schüler mit
Fluglehrer bei Vorauszahlung* • Schulstunde Schüler mit
Fluglehrer/nachträgliche Rechnung
EUR
EUR
165
179,35
• Schulstunde Schüler Solo
(Überland) bei Vorauszahlung* • Schulstunde Schüler Solo
(Überland)/nachträgliche Rechnung
EUR
EUR
135
146,75
•
Inanspruchnahme eines Fluglehrers für Vor-und Nachbereitung des Fluges z.B. zur
Navigation, Einweisung, Auswertung usw. je
EUR
45
Bei der praktischen Flugausbildung auf dem
eigenem Fluggerät werden
EUR 50 pro Stunde angerechnet
*Flugstunden werden über Positivkonto vor Inanspruchnahme bezahlt
Anfallende Landegebühren und ev. Flugsicherungsgebühren werden gesondert
berechnet
Alle Preisangaben ohne Gewähr- Stand Oktober 2009
Danach können Sie in aller Ruhe entscheiden ob die Ausbildung bis zur begehrten
Lizenz fortgesetzt wird. In jedem Falle werden die absolvierten
Ausbildungsinhalte in einem Zeitraum von einem Jahr voll auf eine anschließende
Ausbildung angerechnet.
• Schnupperkurs 3 Std.
Flugausbildung und theoretische Einweisung